Anträge und Anfragen an den Schulrat
Verfahrens-Regelung
Betrifft im Besonderen:
- Urlaubsgesuche von Lehrpersonen
- Urlaubsgesuche und Dispensationsgesuche SchülerInnen von mehr als 2 Wochen
- Anpassungen Anstellungsverhältnisse Lehrpersonen
- Anfragen
- Beanstandungen
- Beschwerden
Anträge und Anfragen an den Schulrat sind auf dem Dienstweg d.h. Schülerinnen/Schüler/Erziehungsberechtigte via Lehrpersonen via Schulleitung an den Schulrat einzureichen.
Die einzelnen Dienststellen (Lehrpersonen, Schulleitung) versehen dabei ihrerseits diese Anfragen/Anträge mit einer Stellungnahme bzw. einem Antrag.
Dieses Vorgehen wurde an der Schulratssitzung vom 5. November 2009 beschlossen.