Berufsbildung einst und jetzt - zum Übertritt der FünftklässlerInnen in die Sekundarstufe 1

Derzeit stehen die so genannten Übertrittsgespräche an. Für die Kinder der 5. Primarklassen entscheidet sich, welche Schule sie ab Sommer 2012 besuchen werden. Die Kompetenz, die Kinder einer Schulstufe zuzuweisen, liegt bei den Klassenlehrpersonen. Sie führen vorab Gespräche mit den Kindern und deren Eltern und Erziehungsberechtigten.

Meist verständigen sich Lehrperson, Kind und Eltern problemlos über den "richtigen" Schultyp. Gelegentlich kommt es vor, dass Eltern ihrem Kind ein höheres als das empfohlene Sekundarschulniveau zutrauen. In diesem Fall steht den Kindern der Weg offen, sich über einen kantonalen Eignungstest für das entsprechende Leistungsniveau zu qualifizieren.

Nur in wenigen Fällen verlaufen die Übertrittsgespräche unerfreulich. Die Eltern können die Empfehlung der Lehrperson nicht akzeptieren und kämpfen um eine Anpassung. Oft entspringt die mangelnde Einsicht der Eltern ungenügender Information. Sie sind der Überzeugung, dass sich die berufliche Entwicklung ihres Kindes bereits mit der anstehenden Weichenstellung entscheidet. Sie gehen dabei vielfach von ihrer eigenen Erfahrung aus, die sie in einem Bildungssystem gesammelt haben, das kaum über Durchlässigkeit verfügte und wesentlich weniger Alternativen bot als heute.

Wer seine schulische Ausbildung in den siebziger Jahren begann, musste davon ausgehen, dass ein Studium für immer verwehrt war, wenn es nicht gelang, von der Primarschule ins Progymnasium zu wechseln. SchülerInnen, die nach Eintritt in die Sekundarschule in das Progymnasium "aufstiegen", gab es praktisch nicht. Die Berufsmaturität war noch nicht "erfunden" und Fachhochschulen kannte man allenfalls aus Deutschland. Die Bildungslandschaft hat sich seit dieser Zeit jedoch völlig verändert. Ein Eintritt in das Niveau "P" ist heute ebenso wenig mit der Garantie dafür verbunden, später als AkademikerIn einen lukrativen Job zu erlangen wie der Übertritt in die Niveaus A oder E zu einer bescheidenen KV- oder Handwerker- und Serviceangestellten-Laufbahn führen muss. Wer sich zur Serviceangestellten ausbilden lässt, kann sich später - Fleiss und Talent vorausgesetzt - über die Berufsmaturität und ein Fachhochschulstudium ebenso zur Managerin einer Restaurantkette entwickeln, wie der Zimmermann nach seiner Berufsmaturität ein Architekturstudium anschliessen und zum Inhaber eines eigenen Architekturbüros werden kann oder zum Leiter eines Unternehmens, das Holzbauteile produziert.

Was damit gesagt ist: Der Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe ist eine erste Richtungswahl, welche auf dem aktuellen Stand der Bildung und Reife der Kinder erfolgt. Mit dem Übertrittsentscheid sind aber keine Karrieren zementiert oder verbaut. Von der weiteren Entwicklung des Kindes und der Unterstützung, die es von seinem Umfeld erhält, hängt ab, wie es weitergeht und welchen Platz in der Gesellschaft es schliesslich einnimmt. Wenn die Erziehungsberechtigten sich diese Tatsachen vergegenwärtigen, sind sie viel eher in der Lage, die Übertrittsgespräche den Interessen ihrer Kinder entsprechend zu führen und die Ratschläge und Entscheide der Lehrpersonen objektiv zu werten.

Die Kenntnis der beschriebenen Zusammenhänge erlaubt es den Beteiligten, gelassen und konstruktiv über die richtige schulische Einteilung eines Kindes zu befinden, Defizite anzusprechen und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Einem Kind ist viel eher geholfen, wenn die Eltern ihre Energie einsetzen, um es unter Berücksichtigung der Ratschläge seiner LehrerInnen zu fördern, als wenn sie diese dazu verwenden, eine Übertrittsempfehlung zu torpedieren und ihre - vielleicht ungenügend reflektierte - Sicht der Dinge durchzusetzen.

Schulrat 14.3.12