
Die Aufgaben des Schulrates
Zuständigkeit
Der Schulrat ist die oberste leitende Behörde der Arlesheimer Schulen (Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule Stufe I).
Kompetenzen
Die Kompetenzen des Schulrates richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes.
Der Schulrat vertritt die Anliegen der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaften (Gemeinde und Kanton) gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitungen.
Er ist Rekurs- und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Schulleitungen und somit Aufsichtsbehörde über Lehrerschaft und Schulleitungen.
Er ist zuständig für richtungsweisende Fragen der Schule und erlässt strategische Vorgaben zuhanden der Schulleitungen für Leitbild, Schulprogramm sowie die jährlichen Rechenschaftsberichte und trägt somit die politische Verantwortung für die Schulentwicklung.
Der Schulrat legt auf Antrag der Schulleitungen die Organisation der Schulen fest, wählt die Schulleitungen und ist für die unbefristete Anstellung von Lehrpersonen zuständig.
Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
Der Schulrat legt die Anzahl der Tage fest, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können.
Der Schulrat wählt ferner den Musikschulrat.
Die Geschäfte des Schulrates werden von den Schulleitungen oder den ressortverantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitungen und Vertreter/innen der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulrates teil.
Bestand und Wahl
Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern. Sechs seiner Mitglieder werden gemäss Gemeindeordnung alle vier Jahre von den Arlesheimer Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Dabei gilt das Majorzverfahren. Das siebte Mitglied wird vom Gemeinderat aus seinem Kreis delegiert.
Die laufende Amtsperiode hat am 1. August 2008 begonnen und dauert bis zum 31. Juli 2012.
Zuletzt bearbeitet: 28.02.11